18. März 2018

Heute ist die lange erwartete Präsidentschaftswahl in Russland. Auch wenn eine Wiederwahl Putins schon lange vor der Wahl quasi feststand, 2017 gab es im ganzen Land so viele Protestkundgebungen wie seit Jahren nicht mehr. Doch das lässt sich der Staat nicht gefallen: Viele friedliche Demonstrationen wurden von der Polizei gewaltsam aufgelöst, Demonstrantinnen und Demonstranten wurden festgenommen und gegen manche von ihnen wurden in unfairen Verfahren politisch motivierte Anklagen erhoben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte 2017 im Fall Lashmankin u. a. gegen Russland, Russland habe durch strenge Auflagen in Bezug auf Zeit, Ort und Ablauf von Demonstrationen das Recht der Demonstrantinnen und Demonstranten auf Versammlungsfreiheit verletzt, ohne ihnen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln zu gewähren. Dabei bezieht sich das Urteil sogar auf Ereignisse in den Jahren 2009 bis 2012, als für Kundgebungen noch weniger restriktive Bestimmungen galten als 2017.
Hier könnt ihr mehr über die Lage in Russland erfahren: https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/russland