Eine „Obergrenze“ ist rechtswidrig! Ja zum Flüchtlingsschutz!

Während des Wahlkampfs und im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen wurde wiederholt eine „Obergrenze“ für Flüchtlinge in Deutschland gefordert. Eine echte „Obergrenze“ würde bedeuten, dass man nach Erreichen der Grenze jeden zusätzlichen Flüchtling an der Grenze abweist, ohne seinen individuellen Anspruch auf Asyl zu prüfen. Eine solche „Obergrenze“ würde gegen das Grundgesetz und verschiedene Völker- und europarechtliche Normen verstoßen. Laut dem Grundgesetz (Art. 16a) und der EU-Grundrechtecharta (Art. 18) haben politisch Verfolgte das Recht auf Asyl. Die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33 Abs. 1 GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 3 EMRK) verbieten die Abschiebung in einen Staat, in dem Betroffenen Verfolgung beziehungsweise Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Jedes dieser Rechte kommt jeder einzelnen Person zu und beinhaltet auch die Pflicht, in einem fairen Verfahren festzustellen, ob eine Ablehnung eine Verletzung dieser Rechte bedeuten würde. Deshalb wäre eine „Obergrenze“ mit Abweisung an der Landesgrenze rechtswidrig.
Bei der am vergangenen Sonntag beschlossenen Forderung von CSU und CDU nach einem Aufnahmerichtwert von 200.000 Personen handelt es sich zwar nicht um eine echte „Obergrenze“, da auch danach weiterhin keine Person, die an der Grenze um Asyl nachsucht, abgewiesen werden dürfte. Dennoch schränkt die Vereinbarung die Rechte von Asylsuchenden und Schutzberechtigten massiv ein, da sie den Familiennachzug weiter aussetzt und noch mehr Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären will. Zudem ist bei den geforderten Aufenthaltszentren, in denen die Asylsuchende bis zur Entscheidung über ihren Antrag auf Asyl leben sollen, fraglich, ob eine individuelle Rechtsberatung und damit ein faires Verfahren gewährleistet werden kann.
Amnesty International fordert von der zukünftigen Regierung eine menschenrechtskonforme und menschenwürdige Asylpolitik.
Dies beinhaltet:

  • Ein individuelles, faires Verfahren für jede_n Asylsuchende_n
  • Die Wiedereinsetzung des Famliennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
  • Keine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer
  • Keine Abschiebungen nach Afghanistan
  • Die Etablierung sicherer Zugangswege für schutzsuchende Menschen nach Deutschland