FAQs zur Kandidatur für die Jugendvertretung (JuVe)


Was ist eigentlich die Jugendvertretung?

Die Jugendvertretung vertritt die Amnesty-Jugend, also alle Mitglieder unter 27 Jahren, im Verein und bringt die Sicht junger Mitglieder bei thematischen Entscheidungen und strategischen Planungen ein. Außerdem startet sie Projekte von und für junge Aktivist*innen, wie die Jugendaktionswoche, motiviert junge Mitglieder zur Mitarbeit im Verein und vernetzt die Jugend national und international. Ein großes Projekt der Jugendvertretung ist die Organisation des Jugendtreffens Jugend@ sowie in den letzten Jahren des Sommercamps.

Sie besteht aus 8 Personen, die im Kollektiv arbeiten und gleichberechtigt sind. Das Kollektiv ist organisiert in 2 Blöcke – Organisatorisches und Inhaltliches.


Was sind die Aufgaben der Jugendvertretung?

Die Jugendvertretung besteht aus 8 Mitgliedern der Amnesty-Jugend und ist organisiert in zwei Kollektiv-Blöcken (je 4 Personen).

Block Organisatorisches (Orga-Block)

  • Gestaltung der Vereinskultur
  • Veranstaltungen
  • Anträge an Versammlungen und Wahlen
  • Workshops und Trainings der Mitglieder
  • Allgemeine Mitgliedschaftsunterstützung
  • Nationale und internationale Vernetzung
  • Finanzen und Verwaltung

Block Inhaltliches (Inhalt-Block)

  • Nationale und internationale Policys
  • Kampagnen und Aktionen
  • Menschenrechtsbildung
  • Jugendspezifisch-inhaltliche Menschenrechtsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Was sind die Voraussetzungen um Mitglied der Jugendvertretung zu werden?

Um Teil der Jugendvertretung zu werden, musst du Mitglied von Amnesty Deutschland sein und zur Amnesty-Jugend gehören (bis 27 Jahre). Es ist von Vorteil, wenn du dich schon ein bisschen in den Vereinsstrukturen auskennst, aber nicht notwendig, du lernst sonst alles am Anfang deiner Amtszeit kennen.

Insgesamt beträgt die Amtszeit ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich. Du solltest also mindestens ein Jahr Zeit haben dieses Amt zu übernehmen.


Wie viel Zeit muss ich mitbringen?

Das Amt der Jugendvertretung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und wird dich vor allem zeitlich mehr beanspruchen als du es vielleicht von der Gruppenarbeit gewohnt bist.

An diesen Terminen trifft sich die Jugendvertretung im Laufe ihrer Amtszeit bzw. nimmt teil:

  • Übergabetreffen: ein Wochenende  im September/Oktober als Startschuss der Amtszeit
  • Ca. 4 Präsenzwochenenden übers Jahr verteilt
  • Die beiden Mitgliederkonferenzen (Herbst und Frühling) sowie die Jahresversammlung (Pfingsten)
  • Das Jugendtreffen Jugend@ (ggf. In Kombination mit dem Sommercamp)
  • Vorstandssitzungen: Sonntags alle 8 Wochen

Dazu kommen regelmäßige online-Treffen im Gremium, meist alle 2 Wochen, und Treffen mit FKs und Arbeitsgruppen. Zudem steht die JuVe im ständigen Kontakt über Mail und Messengergruppen.

Jede Person und jede Jugendvertretung kann natürlich selbst entscheiden wie viel sie machen wollen und können. Trotzdem sollte man sich vorher im Klaren sein, das dies ein arbeitsintensives Amt ist, das neben Schule/Studium/Arbeit einen Workload von ca. 10h die Woche mit sich bringt. Ein großer Teil davon, vor allem die Veranstaltungen, findet am Wochenende statt.

Unser Tipp: Wenn du aktuell noch Sprecher*in einer Gruppe bist, kümmere dich gerne frühzeitig schon um eine Nachfolge, mit der Jugendvertretung wirst du ausgelastet sein.


Wie werde ich für das Amt vorbereitet? Gibt es eine Begleitung?

Für jede neugewählte Jugendvertretung gibt es ein Übergabetreffen mit den vorherigen Mitgliedern der Jugendvertretung, bei dem die Grundlagen der Arbeit erklärt werden. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl an Dokumenten, welche in den letzten Jahren entstanden sind, die beispielsweise die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen erläutern und an denen man sich orientieren kann.

Vom Hauptamt steht euch Dorthe jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem gibt es ein Netzwerk von JuVe-Alumnis, die man jederzeit kontaktieren kann. Gerade in der Anfangsphase stehen auch vor allem die Mitglieder der abgewählten JuVe gerne noch eine Weile zur Seite.


Welche Kosten werden übernommen?

Amnesty übernimmt entstandene Reisekosten, sowie Kosten für die Unterkunft beispielsweise bei Präsenztreffen der Jugendvertretung oder anderen Amnesty-Veranstaltungen. Zudem gibt es für diese Treffen auch eine Verpflegungspauschale.

Als Funktionsträger*in kommen somit keine Kosten für die Treffen und Veranstaltungen auf dich zu.


Wie kann ich kandidieren?

Um zu kandidieren schicke uns einen kurzen Text über dich, warum du kandidierst und was du in dem Jahr vorhast in der Amnesty-Jugend zu verändern. Der Text sollte maximal 1 Seite lang sein. Achte bitte auf eine einfache Sprache, damit alle deine Vorstellung gut verstehen können.

Sende uns außerdem ein Video von dir, in dem du die Frage „Was bedeutet dein Engagement für dich?“ beantwortest (max. 45 Sekunden).

Die Bewerbung kann unter kandidaturen@amnesty-jugend.de eingereicht werden. Die Frist für die Bewerbung ist der 01. August 2024.

Achtung: Du kannst nur für einen der beiden Blöcke kandidieren. Du musst dich also vorher entscheiden ob du dich im Orga- oder im Inhalt-Block engagieren willst. Bitte teile uns mit deiner Kandidatur mit, für welchen Block du dich aufstellen lässt.

Auf der Jugend@ haben alle Kandidierenden dann nochmal die Möglichkeit sich vorzustellen. Das Plenum kann anschließend Fragen stellen.

Alle Kandidierenden halten sich bitte die Wochenenden 20.-22-9. und 3.-6.10. frei! Dort wird das Übergabetreffen mit euren Vorgänger*innen stattfinden.


Was gilt für minderjährige Kandidierende?

Grundsätzlich kann sich jedes Mitglied der Amnesty-Jugend aufstellen lassen, es gibt kein Mindesalter. Für Minderjährige gilt im Wahlverfahren ggf. eine Sonderregelung:

Soweit sich unter den vier Kandidat*innen (pro Block) mit den meisten Stimmen keine minderjährige Person befindet, fällt pro Block die (gewählte) Person mit den wenigsten Stimmen raus. Stattdessen gilt die minderjährige Person als gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereint. Dies gilt nicht, wenn deren Stimmenanzahl negativ ist. Minderjährig ist, wer am Tag der Auszählung der Stimmen nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Bewirbt sich keine minderjährige Person, entfällt die Quote.


Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Bei allgemeinen Fragen zur Jugendvertretung, kannst du dich an alle Mitglieder der Jugendvertretung wenden. Wir haben alle unterschiedliche Themenschwerpunkte, daher schau doch mal hier vorbei, da findest du auch unsere Kontaktdaten. Natürlich kannst du uns auch immer gern bei Amnesty Veranstaltungen ansprechen.

Solltest Fragen zur Kandidatur haben melde dich gerne bei Sarah (sarah.simon-mathes@amnesty-jugend.de) oder Sophie (sophie.flack@amnesty-jugend.de).

24. Mai 2024